Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen des Landhauses Fischersruh, insbesondere die mietweise Überlassung des Ferienhauses und der Ferienwohnungen.

 

Reiseverträge

Sofern nicht anders vereinbart, sind 10% des vereinbarten Mietpreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag ist bis zu 4 Wochen vor der Anreise zu überweisen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag zu vereinbaren.

 

Ruderboote & Strand

Benutzung der Boote und des Strandes auf eigene Gefahr.

Zu unserem Haus gehören 2 Ruderboote des Types „Ruderjolle Anka“.  Jedes Boot ist für eine Personenanzahl bis zu 4 Personen zugelassen. Die Ruderboote stehen allen Gästen des Hauses zur Verfügung. Für Außenborder und E-Motoren sind diese Boote nicht geeignet und dürfen nicht angebracht werden. Die Boote haben keine Beleuchtung. Die Boote dürfen deshalb in der Nacht, wenn es dunkel ist, nicht benutzt werden. Eine Taschenlampe als Beleuchtung ist nicht zugelassen. Bei Wind ist die Nutzung untersagt.

Bei Benutzung der Boote müssen Kinder bis einschließlich 8 Jahren (Schwimmer und Nichtschwimmer) und Nichtschwimmer eine ohnmachtssichere orangene Schwimmweste tragen.

 

Allgemeine Hausordnung:

Liebe Gäste,

um Ihren Aufenthalt im Landhaus Fischersruh noch angenehmer zu gestalten, bitten wir Sie die nachfolgende Hausordnung durchzulesen und an alle Mitreisenden weiterzugeben. Die Mitarbeiter des Landhauses sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung grundsätzlich jedem Gast gegenüber weisungsbefugt.

 

Umgang mit Landhauseigentum

Die Einrichtung in den Ferienwohnungen sowie Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände im gesamten Landhausbereich sind mit Sorgfalt zu behandeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass ein durch Sie verursachter Schaden, dem Landhaus zu ersetzen ist und Ihnen in Rechnung gestellt wird.

 

Rauchen und offenes Feuer

Das Rauchen ist im gesamten Landhaus und auf den Balkonen verboten und nur vor dem Eingang und den Ferienwohnungen auf gepflasterten Flächen erlaubt.  Für die „Kippen“ verwenden Sie ein mit Wasser gefülltes Glas. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden übernimmt das Landhaus keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste, sind durch Sie zu begleichen. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind verboten.

 

An- & Abreise

Anreise: 15:00 – 18:00 Uhr

Abreise:  bis 10:00 Uhr

 

Sanitäre Einrichtungen

Wir bitten Sie keine Hygieneartikel, Windeln, Essensreste oder sonstige Gegenstände in die Toilette zu werfen, da dies zu Verstopfungen unseres Hausleitungssystems führen kann. Wir behalten uns ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor, sollte diese Anweisung missachtet werden und unserem Haus ein Schaden entsteht.

 

Nutzung des Internet

Bei der Nutzung unseres WLAN-Internetzugangs sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße hiergegen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch Ausfall des WLAN-Empfangs entstehen.

 

Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit

Ab 22:00 Uhr ist in den Ferienwohnungen, den Fluren und dem Außengelände die Nachtruhe einzuhalten.

Die Nichtbeachtung kann seitens unseres Hauses zum sofortigen Hausverbot führen. Für diesen Fall verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Beherbergung und eine Erstattung seiner etwaigen im Voraus gezahlten Gebühren. Ungeachtet dessen hat der auf Grund des Verstoßes gegen die Nachtruhe verwiesene Gast die gebuchte Leistung vollständig zu bezahlen, auch wenn er diese nicht antreten oder entgegennehmen konnte.

Aus Rücksicht auf andere Gäste und Wohnungsnachbarn ist jeglicher Lärm zu vermeiden.

Partys und Vereine sind nicht erlaubt. Die Verwendung von mitgebrachten Stereoanlagen, lauten Musikinstrumente wie Blasinstrumente und ähnlichem sind nicht gestattet.

 

Elektro- und Hybrid-Autos

Elektro- und Hybrid-Autos dürfen auf dem hauseigenen Parkplatz nicht abgestellt, geparkt bzw. nicht geladen werden.

 

Rücktritt/Stornierung des Gastes

Ein Rücktritt von einer Buchung ist jederzeit in Textform möglich. Das Landhaus wird bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Für den Fall, dass eine anderweitige Vermietung nicht gelingt, werden Stornierungsgebühren berechnet.

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren zzgl. der einmaligen Bearbeitungsgebühr:

vom 81. bis 60 Tage vor Mietbeginn                                                                                          20% des Übernachtungspreises

vom 59.Tag bis 35 Tage vor Mietbeginn                                                                                    50% des Übernachtungspreises

vom  34.Tag bis 1 Tag vor Mietbeginn                                                                                        80% des Übernachtungspreises

bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtantritt des Mietverhältnisses      100% des Übernachtungspreises

Bearbeitung- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

Für jede Stornierung wird die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO erhoben. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Kündigung durch den Vermieter

Bei vertragswidrigem Gebrauch einer Ferienwohnung, wie Untervermietung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Ferner ist das Landhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn:

a) höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht

b) Wohnungen unter irreführender oder falscher Aussage gebucht werden

c) das Landhaus begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Landhausleistungen den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Bei berechtigtem Rücktritt des Landhauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

Haftung

Mitgeführte Gegenstände des Gastes befinden sich auf Gefahr des Gastes im Landhaus und auf dem Landhausgelände. Das Landhaus übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Landhaus haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie dessen Inhalt. Der Gast haftet für sich selbst und für durch dessen Gäste verursachte Schäden oder Verlust nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Landhaus kann vom Gast die Stellung einer Sicherung (Kaution) verlangen.

 

Post- & Warensendungen

Zu Händen des Gastes bestimmte Postsendungen oder Nachrichten werden mit Sorgfalt behandelt. Entstehende Kosten durch Nachsendungen sind durch den Gast zu tragen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.

 

Wir sind nicht bereit und verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Waren (Müritz)